Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34101
FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17 (https://dejure.org/2017,34101)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2017 - 4 K 10/17 (https://dejure.org/2017,34101)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 4 K 10/17 (https://dejure.org/2017,34101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17
    Denn der Zinsschaden der Klägerin besteht in den Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der Erhebung der Antidumpingzölle (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, Rz. 66; Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rz. 25).

    Der Europäische Gerichtshof hat nämlich auch schon entschieden, dass sich, fehlen - wie hier - unionsrechtliche Normierungen, die die Höhe des Zinsanspruchs regeln, die Bedingungen für die Zahlung von Zinsen, insbesondere der Zinssatz und die Berechnungsmethode für die Zinsen, nach der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten richten (vgl. EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rz. 27).

    Freilich müssen diese Bedingungen den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, d. h. sie dürfen nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C- 591/10, Rz. 27).

    Die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes setzt nämlich (lediglich) voraus, dass die in Rede stehende nationale Regelung in gleicher Weise für Rechtsbehelfe gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Rechtsbehelfe einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (vgl. EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, 31).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17
    Denn der Zinsschaden der Klägerin besteht in den Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der Erhebung der Antidumpingzölle (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, Rz. 66; Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rz. 25).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist schließlich geklärt, dass die Zuerkennung von Zinsen auf Beträge, die von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage einer gegen das Unionsrecht verstoßenden Verordnung erhoben wurden, nicht davon abhängig ist, ob der Mitgliedstaat entsprechende Zinsen auf die Eigenmittel der Union verlangen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, Rz. 68).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 18.04.2013 (C-565/11) eine nationale Regelung wegen Verletzung des Effektivitätsgrundsatzes für unionsrechtswidrig erklärt, die die bei einer Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschränkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind (Rz. 29).

    Denn die Einbußen, die der Steuerpflichtige durch die zu Unrecht gezahlte Steuer erlitten habe, hingen u. a. davon ab, wie lange der unter Verstoß gegen das Unionsrecht zu Unrecht gezahlte Betrag nicht zur Verfügung gestanden habe, und entstünden somit grundsätzlich im Zeitraum vom Tag der zu Unrecht erfolgten Zahlung der fraglichen Steuer bis zum Tag ihrer Erstattung (vgl. EuGH, Urteil vom 18.04.2013, C-565/11, Rz. 28).

  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17
    Sie führt zur Begründung im Wesentlichen aus, dass der Europäische Gerichtshof zwischenzeitlich mit Urteil vom 18.01.2017 (C-365/15) entschieden habe, dass eine unionsrechtliche Pflicht der Mitgliedstaaten bestehe, würden Einfuhrabgaben, zu denen auch Antidumpingzölle gehörten, deshalb erstattet, weil sie unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben worden seien, Rechtsuchenden, die einen Anspruch auf die Erstattung der entrichteten Beträge hätten, diese ab dem Zeitpunkt ihrer Erstattung zu verzinsen.

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18.01.2017 (C-365/15) erkannt, dass eine unionsrechtliche Pflicht der Mitgliedstaaten besteht, Rechtsuchenden, die einen Anspruch auf Erstattung unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobener Antidumpingzölle haben, die erstatteten Beträge ab dem Zeitpunkt ihrer Entrichtung zu verzinsen (Rz. 39).

  • EuGH, 22.03.2012 - C-338/10

    GLS - Dumping - Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17
    Mit Urteil vom 22.03.2012 (C-338/10) erklärte der Europäische Gerichtshof die VO Nr. 1355/2008 für ungültig.
  • BFH, 05.12.2017 - VII B 85/17

    Verzinsung zu erstattender Antidumpingzölle

    Die behauptete Divergenz zu dem Urteil des FG Hamburg vom 19. Juli 2017  4 K 10/17 liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht